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Schiffscharter

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Schiffscharter oder auch Schiffsvercharterung

Im Grunde genommen ist Schiffscharter oder Schiffsvercharterung nichts anderes als Miete bzw. Vermietung, wobei die letzt genannten Begriffe in diesem Bereich allerdings nicht geläufig sind.

Ebenfalls gechartert wird bei Flugzeugen, weshalb auch im alltäglichen Sprachgebrauch immer wieder von „Charterflügen“ die Rede ist.

Wie funktioniert Schiffscharter bzw. Schiffsvercharterung?

Schiffscharter oder Schiffsvercharterung lassen sich auf unterschiedliche Weisen durchführen.

Die einfachste Herangehensweise ist unter der Bezeichnung „Bareboat Charter“ bekannt und meint das Bereitstellen des reinen Schiffs, wobei der Charterer auch als Reeder auftreten muss. Anders formuliert, muss der Charterer sowohl die Mannschaft stellen als auch sämtliche Wartungen und Reparaturen übernehmen und natürlich für ausreichend Treibstoff sorgen.

Der Preis für diese Form von Schiffscharter oder Schiffsvercharterung wird in aller Regel in US-Dollar und pro Tag festgesetzt. Möglich ist die Nutzung auch für einen begrenzten Zeitraum, wenn beispielsweise Waren von A nach B gebracht werden müssen und es sich hierbei nicht um regelmäßige Transporte handelt.

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Welche Vorteile bietet die Bareboat Charter?

Im Bereich Schiffscharter oder Schiffsvercharterung ist das Nutzen des reinen Schiffs (Bareboat Charter) besonders beliebt.

Das Verfahren wird immer dann genutzt, wenn Schiffe unter fremder Flagge fahren und vor allem Liberia sowie Antigua und Barbuda sind die Länder, in die ausgeflaggt wird. Der Vorteil besteht darin, dass die Eigentumsverhältnisse des Schiffs unangetastet bleiben und nach wie vor ein Eintrag im deutschen Schiffsregister existiert.

Man spricht beim Wechsel oftmals auch von Billigflaggen, was vor allem eine geringere Steuerlast und andere Besetzungsordnungen meint. Des Weiteren kann die Besatzung aus vielen unterschiedlichen Staaten stammen, was nicht unter allen Flaggen möglich ist. Natürlich kann ein Ausflaggen auch mit geringeren Betriebskosten einhergehen.

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Schiffscharter und Ausflaggen

Das Prinzip des Ausflaggens in der Schiffsvercharterung ist keineswegs neu, sondern findet bereits seit der Antike Anwendung.

Zwar existieren erst seit Mitte des 17. Jahrhunderts offizielle Schiffsregister, doch nutzen beispielsweise britische Seefahrer die spanische Flagge, um am Handel in der Karibik teilzuhaben oder die französische Flagge, um im 17. Jahrhundert vor Neufundland Fischerei zu betreiben. Während des Kriegs zwischen Großbritannien und den USA trieben die US-amerikanischen Händler unter portugiesischer Flagge Handel und seit dem Ende des Ersten Weltkriegs waren es vor allem Panama und Honduras, die mit offenen Schiffsregistern und damit der Möglichkeit der Nutzung der Flagge gegen Geld.

Zu unterscheiden sind unterschiedliche Formen von Registern und auch die Einstufung als „Billigflagge“ unterliegt konkreten Kriterien. Zu beachten sind vor allem die Definitionen der Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) und der OECD.

Schiffsvercharterung als Ausrüster

Schiffscharter oder Schiffsvercharterung muss keineswegs immer „bareboat“ erfolgen. Möglich ist die Übernahme sowohl eines Schiffes als auch der kompletten Versorgung mit Treibstoff, Proviant und der erforderlichen Technik sowie der Besatzung. In diesem Fall fährt das Schiff mitsamt eines Kapitäns und einer eingespielten Crew, wird jedoch von einem Charterpartner betrieben, der auch das betriebswirtschaftliche Risiko trägt und die Gewinne realisiert.

Zuletzt ist ein so genanntes „Demise Chartering“ möglich, in dem die Mannschaft einschließlich des Kapitäns dem Schiffseigner übertragen wird. Möglich wird dies durch eine so genannte „management agreement“- Klausel im Chartervertrag.

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Andere Formen von Schiffscharter oder Schiffsvercharterung

Die Liste der Arten und Weisen, auf die Schiffe verchartert werden können, ist noch weit länger. Eine Möglichkeit ist auch das stunden- oder tageweise Überlassen. Der Zeitraum wird im Voraus vereinbart und ist fest, wobei ein Überschreiten zusätzlich bezahlt werden muss.

Abgerechnet wird nach Ladung, wobei ein schnellerer Transport teilweise auch mit einer Rückerstattung bzw. einem Preisnachlass einhergeht. Ein ähnliches Prinzip verfolgt die Zeitcharter, wobei hier allein die Nutzungsdauer zuzüglich der Kosten für Treibstoff, die Nutzung von Häfen, Kanälen und so weiter gezahlt wird. Auch hier lassen sich die Verträge individuell ausgestalten und zuvor festlegen, wer für Defekte haftet und diese beheben muss.

Rechtliche Grundlagen von Schiffscharter oder Schiffsvercharterung

Nach deutschem Recht sind die vielen Möglichkeiten von Schiffscharter unterschiedlich zu werten. Anders formuliert, lässt sich nach dem Schuldrecht keine allgemeine Aussage über die Behandlung eines gecharterten Schiffs treffen, sondern es kommt auf die Ausgestaltung des Vertrags an. Meist spricht man von einem Dienstvertrag und nicht von einem Werkvertrag.

Teilweise kann auch ein Mietvertrag vorliegen, sofern keine Besatzung an Bord ist bzw. der Charterer mit einer eigenen Besatzung arbeitet. Umgekehrt gelten im Falle einer festen Besatzung auch die Vorschriften des Transportrechts.

Ist Schiffscharter oder Schiffsvercharterung versichert?

Die Frage nach einer Versicherung für Schiffscharter lässt sich nicht pauschal beantworten.

Meist ist es allerdings so, dass ein Schiff bei Schäden, die eine Fortsetzung der Fahrt unmöglich machen, „off hire“ gesetzt wird. Wenn dieser Zeitraum länger als zehn bis 14 Tage beträgt, so greift die „Loss of Hire Versicherung“ und ersetzt die Rate, die pro Tag fällig ist.

Schiffscharter als Investitionsmodell

Das Verchartern von Schiffen lässt sich auch für Investitionen nutzen. Die Vorgehensweise ist simpel und verspricht in vielen Fällen sehr solide Renditen.

Ausgangspunkt ist der Reeder, der durch die Bereitstellung eines nachrangigen Darlehens ausreichendes Kapital für den Erwerb eines Schiffes erhält. Dieses Schiffs wird in aller Regel an einen Charterer vermietet bzw. verchartert, der über ausreichend Aufträge für den Transport von Waren und Ladung verfügt.

Der Charterer hat direkten Kontakt zu einer Fülle an Kunden (meist aus dem Unternehmensbereich), die Waren transportieren möchten und chartert seine Schiffe daher langfristig, um das Auftragsvolumen zu bewältigen. Auf diese Weise ist auch die Miete für die Schiffe gesichert, die aus den Einnahmen aus Transporten fließt.

Anders formuliert, erhält der Reeder feste Einnahmen, indem er seine Schiffe verchartert und kann mit diesen sowohl die laufenden Kosten für das Schiff als auch Reparaturen etc. decken und Zinsen sowie Tilgung für das Darlehen bedienen. Dafür, dass dies stets funktioniert, stehen auch Versicherungen, die im Falle eines Defekts oder Ausfalls einspringen.

Des Weiteren existiert stets der reine Stahlwert sowie der Verkaufswert des Schiffes, der das Investment zusätzlich absichert. Die Vorgehensweise ist auch deshalb profitabel, weil die Charterraten hoch genug sind, um die Investition in ein Schiff bald zu amortisieren und die Lebensdauer eines Schiffes bei 20 und mehr Jahren liegt. Mit jedem Jahr verringert sich das Risiko.

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