Vorfälligkeitsentschädigung
Oft ist eine Verfügung über ein Termin-/Festgeld vor der vertraglich vereinbarten Rückzahlung ausgeschlossen. Manche Banken gewähren dem Anleger jedoch die Möglichkeit schon vor der Frist über sein Geld zu verfügen. Dies wird jedoch oft mit einem vom Anleger zu zahlendem Betrag, der Vorfälligkeitsentschädigung, „bestraft“.