VIB (Vermögensanlagen Informationsblatt)
Ein Emittent muss ein VIB für eine angebotene Vermögensanlage, die der Prospektpflicht unterworfen ist, publizieren und dem Verbraucher zur Verfügung stellen. Darin soll umfassend und verlässlich über die Kapitalanlage aufgeklärt und informiert werden. Die Rechte und Pflichten werden im Vermögensanlagengesetz geregelt.