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Nachschusspflicht

Als Nachschusspflicht bezeichnet man die Pflicht eines Gesellschafters über den Betrag seiner Stammeinlage hinaus einen Nachschuss zu leisten. Da Investoren bei Marvest keine Gesellschafter sondern Gläubiger sind, entfällt diese Pflicht und somit die Gefahr einen Nachschuss zu leisten.

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