Gewinnabtretung
Die Gewinnabtretung des Darlehensnehmers sichert den Investoren vertraglich zu, dass dieser sich keine Gewinne ausschütten darf, bis sämtliche Investitionsbeträge plus Zinsen zurückgezahlt wurden.
Die Gewinnabtretung des Darlehensnehmers sichert den Investoren vertraglich zu, dass dieser sich keine Gewinne ausschütten darf, bis sämtliche Investitionsbeträge plus Zinsen zurückgezahlt wurden.