Fremdkapital
Fremdkapital sind Gelder, die einer natürlichen oder auch juristischen Person überlassen wurden. Diese Gelder sind nach schuldrechtlichen Regeln kündbar, sind befristet und die Überlassung wird mit Zinsen vergütet.
Fremdkapital sind Gelder, die einer natürlichen oder auch juristischen Person überlassen wurden. Diese Gelder sind nach schuldrechtlichen Regeln kündbar, sind befristet und die Überlassung wird mit Zinsen vergütet.