Darlehensgeber
Der Darlehensgeber oder auch Gläubiger ist diejenige natürliche oder auch juristische Person, die dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag für einen gewissen Zeitraum überlässt und hierfür Zinsen erhält.
Der Darlehensgeber oder auch Gläubiger ist diejenige natürliche oder auch juristische Person, die dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag für einen gewissen Zeitraum überlässt und hierfür Zinsen erhält.