Besicherung
Die Besicherung von Darlehen dient der Risikominimierung durch Sachen, Rechte oder durch die Bonität des Schuldners. Hierdurch beabsichtigen die Gläubiger ihre Forderungen insolvenzsicher zu gestalten, für den Fall, dass der Darlehensnehmer seine Tilgung und/oder Zinsen ganz oder teilweise nicht mehr zahlen kann.